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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cruise Group GmbH


Die Cruise Group GmbH (im folgenden Cruise Group) ist als Vermittler fremder Pauschalreisen und fremder touristischer Einzelleistungen (z. B. Flüge) tätig, nicht als Reiseveranstalter. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die zwischen Ihnen und Cruise Group entstehenden Rechtsbeziehungen (Reisevermittlungs- bzw. Leistungsvermittlungsvertrag) erläutern und transparent regeln.

Pflichten von Cruise Group

Als Vermittler schuldet Cruise Group nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675, 631 ff. BGB).

Unsere Angaben über die Vertragsleistungen basieren auf den Angaben des jeweiligen Veranstalters bzw. Vertragspartners hinsichtlich der Leistung selbst und stellen keine eigene Zusicherung von Cruise Group dar. Das Zustandekommen des Vertrages über die vermittelte Leistung selbst und dessen Inhalt richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, diese werden durch die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners ergänzt, soweit sie in den Vertrag einbezogen wurden.

Zahlungslauf über Cruise Group

Wir sind von den Vertragspartnern der von uns vermittelten Verträge mit dem Einzug der Zahlungen betraut.

Die Fälligkeit der über uns zu leistenden Zahlungen setzt im Fall der Vermittlung von Pauschalreisen den Nachweis voraus, dass der Reiseveranstalter den Reisepreis entsprechend § 651 k BGB (vgl. hierzu auch § 651 k Abs. 5 BGB für Reiseveranstalter mit Sitz innerhalb der europäischen Gemeinschaft oder im europäischen Wirtschaftsraum) abgesichert hat. Diesen Nachweis übermitteln wir Ihnen spätestens mit der Zahlungsanforderung.

Datenschutz

Wir behandeln Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten stets im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbedingungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir verwenden die Daten ausschließlich zur Abwicklung unseres Vermittlungsvertrages und zur Kundenbetreuung, sie werden dabei soweit erforderlich auch an den Partner des vermittelten Vertrages weitergegeben. Auf Ihre Widerspruchsrechte nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die im Impressum der Seite angegebene Anschrift genügt.

Hinweis bei Vermittlung von Flügen

Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet auch Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Vermittler geben wir Ihnen die Informationen des Reiseveranstalters zu den genannten Vorschriften an Sie weiter. Wenn wir Sie auf Anfrage darüber hinaus beraten, so gilt folgendes:

Persönliche Umstände werden bei der Information über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen nicht berücksichtigt, soweit hierzu keine besonderen Angaben gemacht werden. Ohne besondere Angaben gehen wir davon aus, dass Sie Bürger eines EU-Staates sind.

Allgemein empfiehlt sich, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen auch nachträglich jederzeit ändern können und in einigen Ländern auch strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente bestehen. Wir sind Ihnen bei Nachfrage gerne mit Informationen behilflich, möchten Ihnen jedoch nahelegen, selbst aktuell die Nachrichtenmedien zu verfolgen und sich gegebenenfalls an die zuständigen Konsulate zu wenden.

Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen zur vermittelten Pauschalreise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit und informieren Sie auf Anfrage gerne.

Verjährung

Eventuelle Ansprüche gegenüber Cruise Group aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung einer Reise oder sonstigen touristischen Leistungen verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres des Vertragsschlusses.

 

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