Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cruise Group GmbH
Die Cruise Group GmbH (im folgenden Cruise Group) ist als Vermittler
fremder Pauschalreisen und fremder touristischer Einzelleistungen (z. B. Flüge)
tätig, nicht als Reiseveranstalter. Unsere nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen die zwischen Ihnen und Cruise Group entstehenden
Rechtsbeziehungen (Reisevermittlungs- bzw. Leistungsvermittlungsvertrag)
erläutern und transparent regeln.
Pflichten von Cruise Group
Als Vermittler schuldet Cruise Group nur die ordnungsgemäße Vermittlung,
nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675,
631 ff. BGB).
Unsere Angaben über die Vertragsleistungen basieren auf den Angaben des
jeweiligen Veranstalters bzw. Vertragspartners hinsichtlich der Leistung selbst
und stellen keine eigene Zusicherung von Cruise Group dar. Das Zustandekommen
des Vertrages über die vermittelte Leistung selbst und dessen Inhalt richtet
sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, diese werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners ergänzt, soweit sie in den
Vertrag einbezogen wurden.
Zahlungslauf über Cruise Group
Wir sind von den Vertragspartnern der von uns vermittelten Verträge mit dem
Einzug der Zahlungen betraut.
Die Fälligkeit der über uns zu leistenden Zahlungen setzt im Fall der
Vermittlung von Pauschalreisen den Nachweis voraus, dass der Reiseveranstalter
den Reisepreis entsprechend § 651 k BGB (vgl. hierzu auch § 651 k Abs. 5 BGB für
Reiseveranstalter mit Sitz innerhalb der europäischen Gemeinschaft oder im
europäischen Wirtschaftsraum) abgesichert hat. Diesen Nachweis übermitteln wir
Ihnen spätestens mit der Zahlungsanforderung.
Datenschutz
Wir behandeln Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten stets im
Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbedingungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz. Wir verwenden die Daten ausschließlich zur Abwicklung
unseres Vermittlungsvertrages und zur Kundenbetreuung, sie werden dabei soweit
erforderlich auch an den Partner des vermittelten Vertrages weitergegeben. Auf
Ihre Widerspruchsrechte nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz wird
hingewiesen, kurze Mitteilung an die im Impressum der Seite angegebene Anschrift
genügt.
Hinweis bei Vermittlung von Flügen
Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet auch Reisevermittler und
Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden
Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu
unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der
Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter
Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Vermittler geben wir Ihnen die Informationen des Reiseveranstalters zu
den genannten Vorschriften an Sie weiter. Wenn wir Sie auf Anfrage darüber
hinaus beraten, so gilt folgendes:
Persönliche Umstände werden bei der Information über Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen nicht berücksichtigt, soweit hierzu keine besonderen
Angaben gemacht werden. Ohne besondere Angaben gehen wir davon aus, dass Sie
Bürger eines EU-Staates sind.
Allgemein empfiehlt sich, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher
Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine
Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte,
reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen auch nachträglich jederzeit ändern können und in einigen
Ländern auch strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente bestehen. Wir sind
Ihnen bei Nachfrage gerne mit Informationen behilflich, möchten Ihnen jedoch
nahelegen, selbst aktuell die Nachrichtenmedien zu verfolgen und sich
gegebenenfalls an die zuständigen Konsulate zu wenden.
Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen zur vermittelten Pauschalreise den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit und informieren Sie auf Anfrage
gerne.
Verjährung
Eventuelle Ansprüche gegenüber Cruise Group aus dem
Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung einer Reise oder sonstigen
touristischen Leistungen verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
Ablauf des Kalenderjahres des Vertragsschlusses.

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